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Verkaufsbedingungen

  1. DEFINITIONEN
    • „Altro“ bezeichnet die Altro Deutschland GmbH & Co. KG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRA 11872) mit Sitz in der Ebertallee 209, 06846 Dessau-Roßlau, Deutschland.
    • „Kunde“ bezeichnet die Personen, Firmen, Einrichtungen oder Unternehmen, mit denen Altro Verträge abschließt.
    • Verkaufsbedingungen“ bezeichnet diese Verkaufsbedingungen.
  2. ALLGEMEINES
  3. 2.1.
    Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
    2.2.
    Sofern Altro nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, gelten diese Verkaufsbedingungen für alle an Altro erteilten Aufträge ausschließlich und haben Vorrang vor allen abweichenden Bedingungen des Kunden. Altro behält sich das Recht vor, diese Verkaufsbedingungen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern oder zu ergänzen. Altro wird den Kunden rechtzeitig vor jeder Änderung oder Ergänzung (und über das Widerspruchsrecht des Kunden) informieren. Der Kunde kann die neueste Version der Verkaufsbedingungen unter altro.de/Ihr-Altro/Allgemeine-Geschaftsbedingungen einsehen.
    2.3.
    Bestimmungen oder Bedingungen im Bestellformular des Kunden sind auf Altro erteilte Bestellungen nicht anwendbar, es sei denn, Altro hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt, bevor die Waren nach Maßgabe der betreffenden Bestellung versandt werden.
    2.4.
    Diese Verkaufsbedingungen enthalten besondere Bestimmungen in Bezug auf kundenspezifische Waren („kundenspezifische Waren“) und digital bedruckte Boden-/Wandprodukte („bedruckte Waren“). Wenn nicht anders angegeben, umfasst der Begriff „Waren“ auch bedruckte Waren und kundenspezifische Waren.
    2.5.
    Für bedruckte Waren, kundenspezifische Waren und/oder Standardprodukte können Mindestbestellmengen gelten, die von Zeit zu Zeit geändert werden können. Einzelheiten finden Sie auf der Website, in der Produktinformation oder in der Preisliste.
  4. ANNAHME
  5. 3.1.
    Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Angebote von Altro freibleibend.
    3.2.
    Die Angebote des Kunden sind ab dem Datum der Angebotsabgabe vierzehn (14) Tage lang verbindlich.
    3.3.
    Der Liefervertrag („Vertrag“) kommt zustande, wenn (i) Altro die Ware gemäß der Kundenbestellung versendet oder (ii) Altro die Kundenbestellung schriftlich annimmt, je nachdem, was früher stattfindet.
    3.4.
    Für Waren, die keine bedruckten Waren sind, gilt Folgendes:
    3.4.1.
    Der Kunde kann Altro bezüglich der Waren, die er kaufen möchte, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Altro unterbreitet dem Kunden ein unverbindliches Angebot hinsichtlich dieser Waren (per Telefon oder E-Mail), soweit diese verfügbar sind. Die Annahme des Angebots durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot zur Bestellung der Ware dar, das von Altro angenommen werden kann.
    3.4.2.
    Die Waren werden nach Fertigstellung geliefert. Altro wird sich nach besten Kräften bemühen, die Waren innerhalb des von Altro geschätzten Zeitrahmens zu liefern, wobei solche Schätzungen nicht als Garantie für die Einhaltung des Zeitplans gelten.
    3.5.
    Für bedruckte Waren gilt Folgendes:
    3.5.1.
    Der Kunde kann die Website unter custom.altro.com/de („Website“) aufrufen und den Anweisungen auf dem Bildschirm zur Eingabe der gewünschten Vorgaben für die bedruckten Waren folgen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die an Altro zur Verfügung gestellten Vorgaben, Maße und sonstigen Informationen vollständig und korrekt sind.
    3.5.2.
    Altro wird sich innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem der Kunde seine Konfiguration über die Website übermittelt hat, telefonisch mit dem Kunden in Verbindung setzen und ihm eine unverbindliches Angebot unterbreiten. Die Annahme des Angebots durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot zur Bestellung der bedruckten Ware dar, das von Altro angenommen werden kann.
    3.5.3.
    Da es sich bei den bedruckten Waren um kundenspezifische Produkte handelt, kann eine Bestellung nicht mehr storniert werden, sobald mit der Herstellung der bedruckten Waren begonnen worden ist.
    3.5.4.
    Ist Altro aus irgendeinem Grund, der nicht auf ein Handeln oder Unterlassen des Kunden zurückzuführen ist, nicht in der Lage, die bedruckten Waren zu liefern, wird Altro den Kunden davon in Kenntnis setzen und die Bearbeitung der Kundenbestellung einstellen und den bereits für diese Waren gezahlten Betrag in voller Höhe zurückerstatten.
    3.6.
    Für kundenspezifische Waren gilt Folgendes:
    3.6.1.
    Kundenspezifische Waren sind Waren, die nach den mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Vorgaben hergestellt werden und umfassen (sind aber nicht beschränkt auf) Produkte, bei denen Produkte Dritter in die Waren eingearbeitet werden, und/oder Waren, die nach den spezifischen Anweisungen des Kunden zugeschnitten werden, wie z. B. Transitkits usw.
    3.6.2.
    Da es sich bei den kundenspezifischen Waren um kundenspezifische Produkte handelt, kann eine Bestellung nicht mehr storniert werden, sobald mit der Herstellung der kundenspezifischen Waren begonnen worden ist.
  6. BEDRUCKTE WAREN UND DIE WEBSITE
  7. 4.1.
    Bei der Bestellung von bedruckten Waren kann der Kunde entweder:
    4.1.1
    eines der von Altro bereitgestellten Bilder auswählen; oder
    4.1.2.
    sein eigenes Bild („Bild“),
    4.2.
    Lädt der Kunde sein eigenes Bild auf die Website für bedruckte Waren hoch, muss er sicherstellen, dass dieses Bild der Auflösung, der Größe und anderen Anforderungen entspricht, die auf der Website angegeben sind.
    4.3.
    Lädt der Kunde sein eigenes Bild hoch, garantiert der Kunde, dass er der Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an diesem Bild ist, oder dass er (vom Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an dem Bild) ermächtigt wurde, das Bild auf die Website hochzuladen. Geistige Eigentumsrechte am Bild mit Ausnahme der in diesen Verkaufsbedingungen festgelegten beschränkten Lizenz werden nicht auf Altro übertragen.
    4.4.
    Beim Umgang mit dem Bild oder beim Hochladen des Bildes auf die Website darf der Kunde keine Rechte Dritter verletzen oder gegen Gesetze verstoßen. Enthält ein Bild Hinweise auf oder Bilder von einer Person, muss die Zustimmung dieser Person (oder, wenn die Personen unter 18 Jahre alt sind, ihrer Eltern oder ihres Vormunds) eingeholt worden sein.
    4.5.
    Durch das Hochladen eines Bildes auf die Website gewährt der Kunde Altro, ihren verbundenen Unternehmen und Unterlizenznehmern ein nicht ausschließliches, unentgeltliches, unbefristetes, weltweites, unwiderrufliches und unterlizenzierbares Recht zur Verwendung dieses Bild zum Zweck der Herstellung und Lieferung der bedruckten Waren, die das Bild enthalten.
    4.6.
    Zur Klarstellung: Altro behält sich das Recht vor, die Verwendung oder Anwendung eines vom Kunden gelieferten Bildes nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine solche Entscheidung wird dem Kunden so bald wie möglich mitgeteilt.
    4.7.
    Der Kunde stellt Altro von sämtlichen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsverluste und alle Zinsen, (auf der Grundlage einer vollständigen Entschädigung berechneten) Strafen und Kosten der Rechtsverfolgung sowie alle anderen Kosten und Ausgaben für Fachleute) frei, die Altro aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen entstehen, die gegen Altro wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung oder Nutzung des Bildes geltend gemacht werden.
    4.8.
    Dem Kunden ist bekannt, dass die Website von Altro und alle auf ihr dargestellten Inhalte nur zu allgemeinen Informationszwecken zur Verfügung gestellt werden. Die Website beinhaltet keine verbindliche Kundenberatung. Altro bemüht sich in angemessener Weise, die Informationen auf der Website zu aktualisieren; Altro gibt jedoch keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen.
    4.9.
    Dem Kunden ist bekannt, dass alle Bilder der bedruckten Waren auf der Website nur zu Illustrationszwecken dienen. Es gilt nicht als Mangel, wenn die Schattierung und das Aussehen der bedruckten Waren geringfügig von dem Bild des Kunden abweichen. Solche Abweichungen sind dem digitalen Druckverfahren geschuldet und Altro übernimmt keine Garantie für die vollständige Übereinstimmung der bedruckten Waren mit dem Bild des Kunden.
    4.10.
    4.10.Alle von Altro (auf Anfrage des Kunden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und nach alleinigem Ermessen von Altro) zur Verfügung gestellten Muster dienen (lediglich) als Referenz und entsprechen möglicherweise nicht der vom Kunden gewünschten Farbe oder dem gewünschten Material.
    4.11.
    4.11.Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle auf der Website angegebenen Größen, Gewichte, Kapazitäten, Abmessungen und Maße eine Toleranz von 2 % gegenüber den angegebenen Maßen haben können, da die bedruckten Waren handgefertigt sind.
  8. PREISE
  9. 5.1.
    Vorbehaltlich eines von Altro erstellten kundenspezifischen Angebots ist der zu zahlende Preis für die vom Kunden bestellten Waren der in dem unverbindlichen Angebot von Altro angegebene Preis, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen Altro und dem Kunden vereinbart.
    5.2.
    Altro stellt dem Kunden bei Auslieferung der Ware eine Rechnung aus. Der Kunde ist verpflichtet, Altro innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich über etwaige Probleme mit dem Warenpreis zu informieren.
    5.3.
    Alle von Altro genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer, sofern von Altro nicht anders angegeben.
    5.4.
    Die Preise verstehen sich ab Werk (EXW Incoterms 2020) und schließen die Verpackungs- und Transportkosten aus, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen Altro und dem Kunden vereinbart. Gegebenenfalls ist der Kunde für die Zollanmeldung und die Entrichtung der veranlagten Einfuhrabgaben und sonstigen Steuern für die Waren als „Importeur“ verantwortlich.
  10. ZAHLUNG
  11. 6.1.
    Die Einhaltung der Zahlungsfrist stellt eine wesentliche Vertragspflicht dar.
    6.2.
    Hat der Kunde keinen Kreditrahmen bei Altro, ist die Zahlung für die Waren und alle anfallenden Lieferkosten bei Annahme der Bestellung des Kunden gemäß Ziffer 3.3 fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
    6.3.
    Hat der Kunde einen Kreditrahmenbei Altro, so ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder bei Proforma-Kunden vor Versand der Ware gegen Eingang von verfügbaren Zahlungsmitteln fällig, sofern nichts anderes zwischen Altro und dem Kunden schriftlich vereinbart wurde.
    6.4.
    Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfristen gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder wurde der Kreditrahmen ausgeschöpft, kann Altro, ohne Einschränkung anderer Rechte oder ihr zur Verfügung stehender Rechtsmittel wie folgt vorgehen:
    6.4.1.
    die Kreditbedingungen widerrufen; und/oder
    6.4.2.
    Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnen. Diese Zinsen erwachsen täglich ab dem Tag des Zahlungsverzugs des Kunden bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrages, sei es vor oder nach einem Urteil. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen. Altro behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
    6.5.
    Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Forderung anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und nur, soweit sie auf demselben Geschäft beruhen.
    6.6.
    Bei Teillieferungen ist Altro berechtigt, dem Kunden jede versandfertige Teillieferung in Rechnung zu stellen. Dabei hat die Zahlung für jede Teillieferung so zu erfolgen, als ob die darin enthaltenen Waren Gegenstand einer separaten Bestellung wären, ungeachtet einer verspäteten oder nicht erfolgten Lieferung anderer Teile.
    6.7.
    Vereinbart Altro mit dem Kunden eine Ratenzahlung, so kommt der Kunde bei Nichtzahlung einer Rate zum Fälligkeitstermin mit der gesamten Zahlung in Verzug und der noch ausstehende Restbetrag des Rechnungsbetrags wird sofort fällig.
    6.8.
    Auf Wunsch von Altro hinterlegt der Kunde zur Sicherstellung der Bezahlung aller oder einzelner Rechnungen im Zusammenhang mit laufenden Verträgen und/oder zukünftigen Aufträgen bei Altro Gelder (in Form von verfügbaren Zahlungsmitteln), deren Höhe die Parteien von Zeit zu Zeit vereinbaren können. Unter diesen Umständen stimmt der Kunde hiermit unwiderruflich und bedingungslos Folgendem zu:
    6.8.1.
    Sofern der Kunde bei Altro Waren bestellt hat oder bestellt, die noch nicht fertiggestellt sind, hat der Kunde kein Recht auf Rückgabe der hinterlegten Gelder und Altro ist nicht verpflichtet, die hinterlegten Gelder zurückzuerstatten;
    6.8.2.
    Unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Kunden (oder anderen Umständen) ist Altro berechtigt, die hinterlegten Gelder nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise abzuheben und an sich selbst auszuzahlen und diese Gelder mit ausstehenden Rechnungen des Kunden zu verrechnen (zur Klarstellung: dazu gehören auch die anwendbare Umsatzsteuer und andere anwendbare Steuern); und
    6.8.3.
    Unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist Altro berechtigt, alle Forderungen, die Altro gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit Verträgen hat (inklusive der -Umsatzsteuer und anderer anwendbarer Steuern), mit den hinterlegten Geldern zu verrechnen.
    6.9.
    Hat Altro von einem Kunden die Hinterlegung solcher Gelder gemäß Ziffer 6.8 verlangt und sind diese Gelder nach Ansicht von Altro entweder (i) nicht hinterlegt oder (ii) für den Wert der entsprechenden Bestellung(en)/des entsprechenden Vertrages nicht ausreichend, kann Altro nach eigenem Ermessen den Beginn, die Fortsetzung oder den Abschluss einer Bestellung und/oder eines Vertrages verweigern, wenn der Kunde die Hinterlegung der Gelder nicht unverzüglich vornimmt.
  12. LIEFERUNG UND ABHOLUNG
  13. 7.1.
    Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW Incoterms 2020). Zur Klarstellung: Der Kunde trägt die volle Verantwortung für den Transport und das Abladen der Waren in seinem Betrieb. Alle für die Lieferung von Waren angegebenen Zeiten und Daten sind nur Schätzungen, und die Lieferfrist ist kein wesentlicher Vertragsbestandteil.
    7.2.
    Es stehen verschiedene andere Lieferoptionen zur Verfügung, einschließlich Terminlieferung, assistierte Lieferung und Spezialtransport. Dazu gehört auch DAP (Geliefert benannter Ort) (Incoterms 2020). Einzelheiten und Gebühren für diese Dienstleistungen können bei der Bestellung erfragt werden.
    7.3.
    Bei der Bestellung muss der Kunde die Altro über alle Faktoren mit möglichen Auswirkungen auf die Lieferung der Waren informieren, wie z. B. Zugangsbeschränkungen, Gewichtsbeschränkungen, Öffnungszeiten usw.
    7.4.
    Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, ist die Lieferung abgeschlossen, wenn Altro dem Kunden die Ware auf dem Gelände von Altro (dem „Lieferort“) zur Verfügung stellt.
    7.5.
    Kann Altro einen Liefertermin nicht einhalten, wird Altro den Kunden so bald wie möglich benachrichtigen und einen neuen Liefertermin bestätigen. Altro haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Lieferung einer Bestellung, soweit diese Ausfälle oder Verzögerungen darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt.
    7.6.
    Auf Wunsch des Kunden kann Altro den Transport der Ware zum Kunden oder an einen vom Kunden selbst benannten Ort vornehmen oder durch einen Dritten vornehmen lassen (im Folgenden „Versendungskauf“). Es besteht jedoch keine Verpflichtung, einen Versendungskauf zu arrangieren. Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Übernimmt Altro den Transport selbst, so gilt die Ware in dem Zeitpunkt als geliefert, in dem die Lieferung erfolgen würde, wenn die Ware durch einen Dritten transportiert würde (Gefahrübergang). Der Kunde trägt alle durch den Versendungskaufentstehenden Kosten. Der Kunde oder sein bevollmächtigter Vertreter muss bei einem Versendungskauf anwesend sein. Ist Altro aus jeglichen Gründen nicht zur Lieferung der Ware in der Lage, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Tatsache, dass der Kunde bei der Lieferung nicht anwesend ist und die Ware nicht vom Kunden abgeladen werden kann, wird die Ware (auf Risiko des Kunden) an Altro zurückgeschickt und der Kunde ist für die Neuplanung der Lieferung verantwortlich. Altro ist berechtigt, die Ware bis zu einer solchen Lieferung zu lagern und dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Auslagen (einschließlich Versicherung) für die erneute Lieferung in Rechnung zu stellen. Der Kunde muss Altro innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Versanddatum (wenn keine Lieferung stattfindet) und innerhalb von drei (3) Tagen nach der Lieferung (im Falle einer Beschädigung) schriftlich über den Verlust oder die Beschädigung von Waren auf dem Transportweg informieren.
    7.7.
    Übernimmt Altro einen Versendungskauf (entweder auf Wunsch des Kunden oder aus einem anderen Grund), erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus (Ausnahme sind die deutschen Inseln), wenn der Nettowarenwert den Betrag von 850,00 EUR übersteigt. Beträgt der Nettowarenwert 850,00 EUR oder weniger, dann wird dem in Deutschland ansässigen Kunden ein Frachtanteil in Höhe einer Pauschale von 69,00 EUR in Rechnung gestellt. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde einen Expressversand oder einen Transport durch Altro wünscht, werden gesondert in Rechnung gestellt.
    7.8.
    Abweichend hiervon gelten für Waren und bedruckte Waren, die als Wandsysteme oder Wandverkleidungen bezeichnet werden, bei Lieferungen innerhalb Deutschlands mit einem Nettowarenwert unter 2.000,00 EUR Frachtkosten von 215,00 EUR.
    7.9.
    Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands anfallende Frachtkosten sind Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung zwischen Altro und dem Kunden.
    7.10.
    Wenn der Kunde die Ware bei Altro abholen lässt, ist die Lieferung abgeschlossen, sobald Altro dem Kunden mitteilt, dass die Ware zur Abholung durch den Kunden bereitsteht (siehe Ziffer 7.4); in diesem Fall zahlt der Kunde für die Lieferung. Aus Sicherheits- und Identifikationsgründen muss der Kunde der Altro die Daten des Spediteurs einschließlich des Namens des Fahrers und des Fahrzeugkennzeichens mitteilen, der die Waren abholt. Bei der Ankunft kann die Identifikation des Fahrers verlangt werden. Holt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin ab, behält sich Altro das Recht vor, dem Kunden angemessene Kosten für Lagerung, Versicherung und/oder Einlagerung in Rechnung zu stellen.
  14. QUALITÄT DER WAREN
  15. 8.1.
    Vorbehaltlich dieser Verkaufsbedingungen (und insbesondere 3. und 4. oben) müssen die zu liefernden Waren:
    8.1.1.
    in Bezug auf Menge, Qualität und Beschreibung mit der Bestellung des Kunden;
    8.1.2.
    durchweg aus ausreichenden Materialien und in zufriedenstellender Ausführung bestehen und mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis von entsprechend qualifizierten und erfahrenen Personen hergestellt werden;
    8.1.3.
    in allen wesentlichen Punkten mit den von Altro gelieferten oder angegebenen Vorgaben übereinstimmen; und
    8.1.4.
    alle für die bestellten Waren geltenden gesetzlichen Vorschriften oder Regelungen einhalten.
  16. ABNAHME UND MANGELHAFTE PRODUKTE
  17. 9.1.
    9.1.Der Kunde kann an ihn gelieferte Waren, die nicht mit Ziffer 8 übereinstimmen, unter der Voraussetzung zurückweisen, dass:
    9.1.1.
    die Ablehnung Altro mitgeteilt wird:
    9.1.1.1.
    im Falle eines bei einer normalen Sichtprüfung erkennbaren Mangels innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Lieferung
    9.1.1.2.
    im Falle eines verborgenen Mangels innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Auftreten des verborgenen Mangels; und
    9.1.2.
    wenn keines der in Abschnitt 9.3 aufgeführten Ereignisse eintritt.
    9.2.
    Teilt der Kunde keine Ablehnung gemäß Ziffer 9.1 mit, so gilt dies als Annahme der Ware.
    9.3.
    In den folgenden Fällen haftet Altro nicht für die Nichterfüllung der in Ziffer 8 geregelten Garantien durch die Waren:
    9.3.1.
    der Kunde nutzt die Waren, bei denen ein Mangel vor der Installation offensichtlich (visuell oder anderweitig) oder leicht zu erkennen war;
    9.3.2.
    der Kunde verwendet diese Waren nach der Mitteilung gemäß Ziffer 9.1 weiter;
    9.3.3.
    der Mangel ist darauf zurückzuführen, dass der Kunde die schriftlichen Anweisungen von Altro für die Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls es solche nicht gibt) den diesbezüglichen Handelsbrauch nicht befolgt hat;
    9.3.4.
    der Mangel ist dadurch entstanden, dass Altro einer vom Kunden gelieferten Zeichnung, einem Entwurf, einem Bild, einer hochgeladenen Datei oder einer Vorgabe gefolgt ist;
    9.3.5.
    der Mangel ist durch den Einbau von Waren Dritter in die kundenspezifischen Waren entstanden;
    9.3.6.
    der Kunde verändert oder repariert diese Waren ohne die schriftliche Zustimmung von Altro;
    9.3.7.
    9.3.7.der Mangel ist durch normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen entstanden; oder
    9.3.8.
    die Waren weichen von ihrer Beschreibung aufgrund von Änderungen ab, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen, behördlichen oder sonstigen erforderlichen Anforderungen entsprechen.
    9.4.
    Weist der Kunde eine Ware gemäß Ziffer 9.1 zurück, steht dem Kunden als einziges und ausschließliches Rechtsmittel zu, von Altro den Ersatz der zurückgewiesenen Ware zu verlangen.
    9.5.
    Die Bedingungen dieser Ziffer gelten auch für alle von Altro gelieferten Ersatzwaren.
  18. GEFAHREN- UND EIGENTUMSÜBERGANG
  19. 10.1.
    Die Gefahr an der Ware geht von Altro auf den Kunden über, wenn die Ware gemäß den Ziffern 7.4 (Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware zur Abholung), 7.6 und 7.10 an den Kunden geliefert wird. Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs der Ware gehen Eigentum und Besitz an der Ware, einschließlich des vollständigen rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums, erst dann auf den Kunden über, wenn Altro die vollständige Zahlung für alle an den Kunden im Rahmen dieses und aller anderen Verträge zwischen Altro und dem Kunden gelieferten Waren, für die der volle Preis der Ware noch nicht gezahlt wurde, in bar oder in verfügbaren Mitteln erhalten hat. Die Zahlung des vollen Warenpreises schließt den Betrag aller Zinsen oder anderer Beträge ein, die gemäß den Bedingungen dieses und aller anderen Verträge zwischen Altro und dem Kunden, unter denen die Ware geliefert wird, zu zahlen sind.
    10.2.
    Bei Ratenzahlung geht das Eigentum an allen im Rahmen dieses und aller anderen Verträge gelieferten Waren erst dann auf den Kunden über, wenn alle Ratenzahlungen geleistet wurden.
    10.3.
    Wenn Altro gemäß Ziffer 6.8 die Sicherheitsleistung ganz oder teilweise zur Begleichung von Rechnungen des Kunden in Anspruch genommen und verwendet hat, gehen das Eigentum und der Besitz an den Waren einschließlich des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums auf den Kunden über, wenn alle ausstehenden Rechnungen (einschließlich etwaiger Zinsen) des Kunden entweder aus der Sicherheitsleistung oder anderweitig vollständig bezahlt wurden.
    10.4.
    Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Ware nur als Treuhänder in Besitz nehmen, hat sie getrennt von anderen Vermögenswerten und deutlich als Eigentum von Altro gekennzeichnet aufzubewahren, sie in einem zufriedenstellenden Zustand zu erhalten und darf sie in keiner Weise verändern oder ergänzen.
    10.5.
    Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterzuverkaufen oder zu verwenden, vorausgesetzt, dass der Kunde Altro gegenüber in vollem Umfang für die Ware haftet und den Erlös aus dem Verkauf treuhänderisch für Altro in dem Umfang verwahrt, und zwar in Höhe der ausstehenden Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Altro aus diesem und allen anderen Verträgen, und dass er diesen Erlös unverzüglich an Altro abführt, bis alle fälligen Beträge aus dem Vertrag vollständig beglichen sind.
    10.6.
    Altro ist berechtigt, die Zahlung für die Ware einzuziehen, auch wenn das Eigentum an der Ware noch nicht von Altro übergegangen ist.
    10.7.
    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware auf seine Kosten vollständig gegen alle Risiken zu versichern und dafür zu sorgen, dass das Interesse von Altro in der Versicherungspolice vermerkt wird. Der Kunde hat Altro auf Verlangen eine gültige Versicherungspolice gemäß dieser Ziffer vorzulegen.
    10.8.
    Das Besitzrecht des Kunden an den Waren erlischt sofort, wenn:
    10.8.1.
    der Kunde von einem der in Ziffer 11.1 aufgeführten Ereignisse oder einem vergleichbaren Ereignis betroffen ist; oder
    10.8.2.
    der Kunde eine gesetzliche oder privatrechtlichen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen duldet oder ermöglicht, oder eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen Altro und dem Kunden nicht einhält oder erfüllt oder zahlungsunfähig im Sinne der §§ 17-19 der deutschen InsO (Insolvenzordnung) ist oder seine Geschäftstätigkeit einstellt; oder
    10.8.3.
    der Kunde die Waren verpfändet oder in irgendeiner Weise belastet.
    10.9.
    Der Kunde erteilt Altro, ihren Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern die unwiderrufliche Erlaubnis, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Waren gelagert sind oder gelagert werden könnten, um sie zu inspizieren oder sie zurückzuholen, falls das Recht des Kunden auf Besitz erloschen ist.
  20. VERZUG ODER INSOLVENZ
  21. 11.1.
    Wenn entweder Altro oder der Kunde:
    11.1.1.
    eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und die Verletzung einundzwanzig (21) Tage nach einer schriftlichen Mitteilung durch die andere Partei nicht behoben ist;
    11.1.2.
    einen Vergleich mit Gläubigern abschließt oder anbietet;
    11.1.3.
    einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen eines Beteiligten angeordnet wurde, ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
    11.1.4.
    Gegenstand eines Beschlusses oder Antrags auf Unternehmensauflösung (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung) ist;
    11.1.5.
    einen Verwalter, Konkursverwalter oder Zwangsverwalter erhalten hat,
    11.2.
    Wenn der Kunde mit einer Zahlung oder einer Zahlungsbedingung in Verzug ist, entweder aus dem betreffenden Vertrag oder einem anderen Vertrag mit Altro oder die Altro gelegentlich aus anderen Gründen vom Kunden geschuldet werden oder wenn der Kunde den Klauseln 11.1.1 bis 11.1.5 unterliegt, werden alle Beträge, die der Kunde Altro aus allen Verträgen mit Altro schuldet, sofort fällig und zahlbar und Altro kann:
    11.2.1.
    alle einschlägigen Verträge kündigen;
    11.2.2.
    alle weiteren Lieferungen an den Kunden aussetzen;
    11.2.3.
    den Kunden mit einer Frist von mindestens sieben (7) Tagen schriftlich auffordern, alle im Besitz des Kunden befindlichen Waren, die Eigentum von Altro sind, an Altro zu übergeben;
    11.2.4.
    die Räumlichkeiten des Kunden betreten, um die Waren von Altro in Besitz zu nehmen, wenn der Kunde die Waren nicht gemäß Ziffer 11.2.3 zurückgegeben hat. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, Altro während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren. Verweigert der Kunde den Zugang, ist Altro berechtigt, sich den Zugang gegebenenfalls unter Anwendung angemessener Gewalt (jedoch unter Ersatz des dadurch verursachten Schadens) zu verschaffen; oder
    11.2.5.
    die zurückgenommenen Waren zu verkaufen und den Verkaufserlös zur Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Altro aus dem Kaufvertrag zu verwenden;
    und Altro ist ferner berechtigt:
    11.2.5.1.
    Schadensersatz für Verluste oder Schäden zu erhalten, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde die Zahlung nicht in voller Höhe zum Fälligkeitstermin geleistet hat, und
    11.2.5.2.
    vom Kunden für alle rechtlichen und sonstigen Kosten entschädigt zu werden, die Altro im Zusammenhang mit der Wiedererlangung des Besitzes von Waren entstehen, die sich in der Verfügungsgewalt, im Gewahrsam oder im Besitz des Kunden befanden und an denen Altro ein Eigentumsrecht entweder aufgrund allgemeinen Rechts oder aufgrund des betreffenden Vertrags oder eines anderen Vertrags mit dem Kunden hatte, es sei denn, dieser Vertrag enthält eine andere Bestimmung,
    11.2.6.
    vom Kunden für alle gerichtlichen und sonstigen Kosten entschädigt zu werden, die bei der Einziehung aller geschuldeten Beträge anfallen.
  22. PFANDRECHT
  23. 12.1.
    Zusätzlich zu dem Altro gesetzlich zustehenden Pfandrecht hat Altro im Falle der Insolvenz des Kunden ein allgemeines Pfandrecht an allen in ihrem Besitz befindlichen Waren des Kunden (unabhängig davon, ob sie bezahlt wurden oder nicht) für den unbezahlten Preis aller anderen Waren, die von Altro im Rahmen desselben oder eines anderen Vertrags an den Kunden verkauft und geliefert wurden.
    12.2.
    Bei Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist hinsichtlich eines Vertrages behält sich Altro das Recht vor, nach Ablauf von sieben (7) Tagen nach Mitteilung an den Kunden die in ihrem Besitz befindlichen Waren oder die gemäß Ziffer 10 zurückgenommenen Waren weiterzuverkaufen und den Verkaufserlös zur Begleichung der Schulden des Kunden gegenüber Altro zu verwenden.
  24. HAFTUNG
  25. 13.1.
    Keine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen soll die Haftung von Altro für Folgendes beschränken oder ausschließen:
    13.1.1.
    Tod oder Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit von Altro verursacht wurden;
    13.1.2.
    Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;
    13.1.3.
    Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen (eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im Falle der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen ist die Haftung jedoch auf die Entschädigung des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    13.1.4.
    Verstoß gegen die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG); oder
    13.1.5.
    13.1.5.Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    13.2.
    Gemäß Ziffer 13.1 ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Altro haftet gegenüber dem Kunden unter keinen Umständen, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für:
    13.2.1.
    Gewinn-, Umsatz-, Geschäfts- oder Einkommensverluste;
    13.2.2.
    Verlust oder Beschädigung von Daten, Informationen oder Software;
    13.2.3.
    Verlust von Geschäftsmöglichkeiten;
    13.2.4.
    Verlust von erwarteten Einsparungen;
    13.2.5.
    Verlust des Firmenwerts;
    13.2.6.
    13.2.6.Verluste im Zusammenhang mit Produkten Dritter, die in kundenspezifischen Waren enthalten sind;
    13.2.7.
    13.2.7.alle indirekten oder Folgeschäden.
    13.3.
    13.3.Altro übernimmt keine Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen in Bezug auf die Waren, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesen Verkaufsbedingungen angegeben. Alle Zusicherungen, Bedingungen oder Garantien, die möglicherweise stillschweigend gelten oder durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig in diese Verkaufsbedingungen aufgenommen sind, werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere ist Altro nicht dafür verantwortlich, dass die Ware für die Zwecke des Kunden geeignet ist.
    13.4.
    13.4.Alle Ratschläge oder Empfehlungen, die Altro oder ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen dem Kunden oder seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen in Bezug auf die Lagerung, Installation, Anwendung oder Verwendung der Waren geben und die nicht schriftlich von Altro bestätigt werden, werden gänzlich auf eigenes Risiko des Kunden befolgt und Altro haftet dementsprechend nicht für solche Ratschläge oder Empfehlungen, die nicht bestätigt werden.
    13.5.
    13.5.Im Falle eines Weiterverkaufs durch den Kunden schließt der Kunde ebenfalls die Haftung aus und stellt Altro von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben frei, die Altro aufgrund eines solchen Weiterverkaufs erleidet oder die ihr entstehen.
    13.6.
    13.6.Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Altro keine Haftung für Schäden, Verluste oder Ausfälle von Produkten Dritter übernimmt, die in die kundenspezifischen Waren eingebaut wurden.
  26. EXPORTHAFTUNG
  27. Der Kunde stellt sicher, dass alle Einfuhrbestimmungen des Bestimmungslandes und alle lokalen und nationalen Vorschriften und/oder Anforderungen, die sich auf den Verkauf und die Verwendung der Waren in diesem Land beziehen, erfüllt werden und stellt Altro von allen Schäden, Verlusten, Kosten, Ausgaben, Ansprüchen und Forderungen frei, die Altro unmittelbar oder mittelbar aus dem Verkauf und der Verwendung der Waren entstehen.

  28. HÖHERE GEWALT
  29. Keine der Parteien verstößt gegen ihre vertraglichen Pflichten oder haftet für die verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf staatliche oder behördliche Maßnahmen, Anordnungen, Gesetze, Verordnungen, Beschränkungen, Aufruhr, Unruhen, (erklärter oder nicht erklärter) Krieg, terroristische Handlungen, Arbeitskämpfe, Streiks, länger andauernde Energieversorgungsengpässe, Transportunterbrechungen, Embargos (Unmöglichkeit der Beschaffung oder Mangel an Versorgungsmaterialien, Ausrüstungen oder Produktionsanlagen), Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Verzug von Subunternehmern oder Lieferanten (soweit sie auf höherer Gewalt beruhen), Pandemien, Epidemien, Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Taifune, Explosionen und Unfälle). Unter solchen Umständen hat die betroffene Partei Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung drei Monate an, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat schriftlich kündigen.

  30. WARENAUSWAHL
  31. Die Warenauswahl obliegt allein dem Kunden, dem dringend empfohlen wird, sich im Voraus zu vergewissern, ob die Waren für den benötigten Zweck geeignet sind.

  32. VORGABEN
  33. 17.1.
    Alle Abbildungen und Beschreibungen von Altro haben nur informativen Charakter und sind kein Teil einer Vorgabe.
    17.2.
    17.2.Altro behält sich das Recht vor, die Vorgaben für die Waren zu ändern, wenn dies notwendig ist oder wenn es die geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften erfordern.
    17.3.
    17.3.In keinem Fall haftet Altro für die Ungenauigkeit von Informationen oder Dokumenten, die nicht von Altro stammen.
    17.4.
    17.4.Alle Vorgaben, Abbildungen und Beschreibungen sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben stets im Eigentum von Altro. Sie dürfen nicht kopiert oder an Dritte weitergegeben werden und müssen Altro auf Verlangen jederzeit zurückgegeben werden.
  34. STORNIERUNG
  35. Die Stornierung eines Auftrags oder eines Teils eines Auftrags durch den Kunden ist nur mit Zustimmung von Altro zulässig, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

  36. ÄNDERUNGEN
  37. Die von Altro gelieferten Waren dürfen vom Kunden in keiner Weise verändert oder modifiziert werden.

  38. VERZICHT
  39. Das Versäumnis einer Partei, auf der strikten Erfüllung einer Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen zu bestehen, gilt weder als Verzicht auf die Rechte und Rechtsmittel dieser Partei noch stellt es einen Präzedenzfall für nachfolgende Verträge dar.

  40. SALVATORISCHE KLAUSEL
  41. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sollte sich in diesen Verkaufsbedingungen oder ihren Ergänzungen eine Lücke herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Klausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Verkaufsbedingungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) insgesamt abzubedingen.

    Anstelle der ungültigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Verkaufsbedingungen und ihrer möglichen späteren Änderungen gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vertrages bedacht hätten.

  42. RECHTE DRITTER
  43. Eine Person, die nicht Partei dieser Vereinbarung ist, hat kein Recht, Rechte aus den Verträgen geltend zu machen. Diese Ziffer berührt keine Rechte oder Rechtsmittel einer Person, die anderweitig bestehen oder verfügbar sind.

  44. RECHT UND GERICHTSBARKEIT
  45. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Der Vertrag unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand in Dessau-Roßlau.

  46. BESTECHUNGSBEKÄMPFUNG UND MODERNE SKLAVEREI
  47. Altro hat strenge Richtlinien zur Bekämpfung von Bestechung und moderner Sklaverei. Altro wird sich in keiner Form an Bestechung, Korruption oder moderner Sklaverei beteiligen und verfolgt eine Null-Toleranz-Strategie bei Verstößen, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Amtsträger handelt. Auf Anfrage ist eine vollständige Kopie unserer Richtlinien erhältlich.

  48. SCHRIFTFORM
  49. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

Zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Bestellung verarbeiten sowohl Altro Limited als auch Altro Deutschland GmbH und Co. KG Ihre persönlichen Daten. Die Informationen gemäß Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Umgang von Altro mit personenbezogenen Daten finden Sie hier https://www.altro.co.uk/Privacy-policy. Die Informationen darüber, wie Altro Deutschland GmbH und Co. KG mit personenbezogenen Daten umgeht, finden Sie hier Datenschutz.

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Überarbeitet – August 2023